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   OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11   

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https://dejure.org/2013,50769
OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11 (https://dejure.org/2013,50769)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.10.2013 - 5 A 116/11 (https://dejure.org/2013,50769)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 (https://dejure.org/2013,50769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2; GG Art 3 Abs. 1
    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Abwasserbeiträge, Nutzungsfaktor, Innenbereich, Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Strengere Maßstäbe gelten grundsätzlich bei der Anknüpfung an personenbezogene Merkmale, lockerere bei der Anknüpfung an sachbezogene Merkmale (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96; SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 193).

    10 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

    14 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein auch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabennorm und der Erhebung der Abgabe (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, BVerfGE 110, 94, 113; Urt. v. 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 239, 272).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein auch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabennorm und der Erhebung der Abgabe (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, BVerfGE 110, 94, 113; Urt. v. 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 239, 272).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. Juli 2010, BVerfGE 126, 400, 416 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Strengere Maßstäbe gelten grundsätzlich bei der Anknüpfung an personenbezogene Merkmale, lockerere bei der Anknüpfung an sachbezogene Merkmale (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96; SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 193).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1, 18 Abs. 1 SächsVerf verleiht keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BVerfG, Beschl. v. 17. Januar 1979, BVerfGE 50, 142, 166; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2000, SächsVBl. 2001, 142, 145; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 2 A 430/08

    Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung eines auf mehrere

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.10.2013 - 5 A 116/11
    Ist das mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung angegriffene Urteil auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so müssen hinsichtlich jeder dieser Erwägungen ernstliche Zweifel bestehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2010, NVwZ-RR 2010, 624).
  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 5 A 532/17

    Schmutzwasserbeitrag, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich,

    Demgegenüber können Flächen im Innen- oder qualifiziert beplanten Bereich im zulässigen Rahmen bebaut und vorhandene Bauwerke bis zur Grenze des Zulässigen erweitert werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 6 a. E.).
  • OVG Sachsen, 29.03.2016 - 5 A 433/14

    Weiterer Beitrag; Teilflächenabgrenzung; Außenbereich; Abstandsflächen; Zuwegung

    Maßstab für die Abgabenerhebung ist daher - anders als bei Grundstücken im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder im Innenbereich - nicht die auf dem Grundstück zulässige, sondern die auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Bebauung (SächsOVG, Beschl. v. 25. August 2014 - 5 A 283/13 -, juris Rn. 6; v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 655/15

    Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Globalberechnung; Kontrollrechnung,

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 21. Juli 2010, BVerfGE 126, 400, 416; SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 6; st. Rspr.).

    Strengere Maßstäbe gelten grundsätzlich bei der Anknüpfung an personenbezogene Merkmale, lockerere bei der Anknüpfung an sachbezogene Merkmale (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96; SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 25.08.2014 - 5 A 283/13

    Zulassung der Berufung, Außenbereich, Teilflächenabgrenzung

    Maßstab für die Abgabenerhebung ist daher - anders als bei Grundstücken im Innenbereich - nicht die auf dem Grundstück zulässige, sondern die auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Bebauung (SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 19.05.2015 - 5 A 3/12

    Abwasserbeitrag; Beitragserhebung im Außenbereich; Teilflächenabgrenzung

    Maßstab für die Abgabenerhebung ist daher - anders als bei Grundstücken im Innenbereich - nicht die auf dem Grundstück zulässige, sondern die auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Bebauung (SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 283/14

    Abwasserbeitrag, öffentliche Einrichtung, Nichtheranziehung anderer

    Vollzugsmängel allein führen nicht zur Rechtswidrigkeit der Abgabenerhebungg im Übrigen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2013 - 5 A 116/11 -, juris Rn. 8).
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